Gesetze / Körperschaftsteuergesetz

KStG

§ 6a Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen

Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

SteuerrechtBund

Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.

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